Härtebereiche für Trinkwasser

Die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (WRMG) ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten und hat die Härtebereiche neu definiert.


Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Die neue Einteilung ist unterteilt in die Bereiche weich, mittel und hart:

 

  • Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Mit einem durchschnittlichen Wert von 18 Grad deutscher Härte (18 °dH) entspricht unser Trinkwasser dem Härtebereich hart

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