Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb

Das zum 02. September 2016 in Kraft getretene Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die schrittweise Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung (Strom) mit modernen Messeinrichtungen (mMe) und intelligenten Messsystemen (iMSys).

 

Bis zum Jahr 2032 sollen alle Stromkunden in Deutschland ein neues Messgerät erhalten.

 

Die Netzgesellschaft nimmt als Betreiber des Stromversorgungsnetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers wahr und ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, Messstellen mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen auszustatten.

 

Welches Messgerät eingebaut wird, ist vom jährlichen Stromverbrauch des Stromkunden und der installierten Leistung des Anlagenbetreibers abhängig. Diese können sich auf eigenen Wunsch auch unabhängig von ihrem Stromverbrauch und ihrer installierten Leistung für ein intelligentes Messsystem entscheiden.

Vertragliche Grundlagen für Anschlussnutzer

Hier finden Sie Informationen zu Vertrag und Preisen beim Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.

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Was sind intelligente Messsysteme?

intelligente Messsysteme = digitalen Stromzähler mit Smart-Meter-Gateway als Kommunikationsmodul

 

Folgende Messstellen sind mit intelligenten Messsystemen auszustatten:

 

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh,
  • von Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 7 kW.

 

Folgende Messstellen können mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden:

 

  • von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 kWh,
  • von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7 kW. 

 

Die Ausstattung mit intelligenten Messsystemen beginnt, sobald mindestens drei voneinander unabhängige Hersteller intelligente Messsysteme nach den Vorgaben des MsbG am Markt anbieten und das Bundesamt für Informationstechnik dies auf seiner Internetseite veröffentlicht. 

 

Der Startschuss wird voraussichtlich erst 2018 fallen, da die Messgeräte noch nicht lieferbar sind. Momentan werden die bisher auf dem Markt befindlichen Prototypen bei Unternehmen und Kommunen getestet. Ziel ist es, herausfinden, ob die intelligenten Messsysteme in der Praxis reibungslos funktionieren und die versprochenen Mehrwerte für die Kunden bieten. 

 

Weiterführende Informationen zu intelligenten Messsystemen erhalten Sie hier:

Erläuterung intelligenter Messsysteme

Was sind moderne Messeinrichtungen?

Moderne Messeinrichtungen = digitale Stromzähler

 

Alle Messstellen, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz nicht mit einem intelligenten Messsystem auszustatten sind, erhalten mindestens eine moderne Messeinrichtung. Bei Neubauten und großen Renovierungen erfolgt ab dem 01.07.2017 der Einbau einer modernen Messeinrichtung. Bei allen anderen Messstellen erfolgt die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bis zum Jahr 2032.

 

Welche Messstellen in unserem Netzgebiet sind betroffen?

 

Im Netzgebiet betroffen sind nach derzeitigem Stand:

ca. 12.500 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und 

ca. 500 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme. 

 

Weiterführende Informationen zu modernen Messeinrichtungen erhalten Sie hier:

Erläuterung moderner Messeinrichtungen

Bedienungsanleitung für moderne Messeinrichtungen

Kurzanleitung mME (152,5 KiB)

 

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