Grundversorger
Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG ist die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für Erdgas verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01.07, erstmals zum 01.07.2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre im Netzgebiet festzustellen sowie dies bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen.
Als Grundversorger im jeweiligen Konzessionsgebiet gilt dabei nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden mit Erdgas versorgt.
Die Definition, wer als Haushaltskunde anzusehen ist, ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG.
Bei der Prüfung zum Stichtag 01.07.2024 kamen wir nach den uns vorliegenden Daten zu dem Ergebnis, dass in den Konzessionsgebieten, aus denen unser Netzgebiet besteht, die im Folgenden genannten Unternehmen die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Gebiet versorgen und somit Grundversorger sind:
- in den Ortsteilen Bitterfeld, Bobbau, Greppin, Thalheim, Holzweißig die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
- in den Ortsteilen Wolfen, Rödgen, Zschepkau die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH
Die Feststellung ist gültig für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.
Die Meldung an die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt ist erfolgt.
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