Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG getroffen worden ist. Der Messstellenbetrieb umfasst folgende Aufgaben: Einbau, Betrieb und Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener, verbrauchter und eingespeister Energie einschließlich der Messwertaufbereitung und form- und fristgerechten Datenübertragung. Auf Wunsch des Anschlussnutzers kann der Messstellenbetrieb an einer im Netzgebiet der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH gelegenen Messstelle von einem dritten Messstellenbetreiber durchgeführt werden.

 

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 23.08.2017, Az.: BK6-17-042, einen neuen Messstellenbetreiberrahmenvertrag festgelegt. Diesen stellen wir Ihnen hier als Download bereit. Wir weisen Sie darauf hin, dass für den Vertragsabschluss das Schriftformerfordernis entfallen ist. Für den Abschluss des Vertrages senden Sie uns bitte per E-Mail folgende Bestätigung:

 

Wir bestätigen Ihnen, dass der beigefügte Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom zwischen Messstellenbetreiber:

 

Name MSB

Str. HNr. MSB

PLZ Ort MSB

BDEW-Codenummer: MSB Strom

 

und Netzbetreiber:

 

Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH,

Steinfurther Str. 46,

06766 Bitterfeld-Wolfen

BDEW-Codenummer: 9901009000002

 

zum [Datum xx.xx.xxxx] in Kraft tritt.

 

Bitte fügen Sie dieser Erklärung neben dem Vertrag auch Ihr aktuelles Kontaktdatenblatt sowie Ihre Zertifikate für den verschlüsselten Datenaustausch bei.

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