Sehr geehrte Netzkundin, sehr geehrter Netzkunde,

 

grundsätzlich kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtung durch eine Befundprüfung auf Grundlage der § 39 Mess- und Eichgesetz (MessEG) und § 39 Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie gemäß § 47 Abs. 1 und 2 der Gasnetz­zugangsverordnung (GasNZV) durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle verlangen.

 

Auf Grund langjähriger Erfahrungen weisen wir darauf hin, dass Zähler äußerst selten einen zu hohen Verbrauch anzeigen. Wir empfehlen Ihnen, zunächst einmal zu prüfen, ob nicht veränderte Gebrauchsgewohnheiten während des fraglichen Abrechnungszeitraumes Ursache für den erhöhten Verbrauch waren.

 

Gründe für einen höheren Gasverbrauch können erfahrungsgemäß durch folgende Ereignisse entstehen:

 

  • Veränderung der Familiengröße oder der Lebensgewohnheiten
  • Nutzungsänderung der bisherigen Wohnräume
  • Auswirkungen witterungsbedingter Einflüsse.

 

Bitte prüfen Sie deshalb zuerst, ob derartige Gründe bei Ihnen vorliegen und eventuell einen höheren Gasverbrauch verursacht haben könnten.

 

Die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH bietet Ihnen als Netzkunden den kostenpflichtigen Service einer Prüfung des Messgeräts bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle entsprechend § 40 MessEG an.

 

Als Auftraggeber einer Befundprüfung Ihres Gaszählers bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle steht es Ihnen frei, diese zu benennen und bei der Prüfung anwesend zu sein. Sollte Ihrerseits keine Prüfstelle benannt werden, so werden wir das Messgerät zur Prüfung an die staatlich anerkannte Prüfstelle bei der Firma Energie Mess- und Servicedienste GmbH nach Magdeburg senden. Auf Ihr Verlangen kann im Übrigen auch eine Teilbefundprüfung im Hinblick auf einzelne Aspekte der Befundprüfung durchgeführt werden.

 

Die Kosten der Prüfung trägt die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH, sofern die Abweichungen die gesetzlichen Toleranzgrenzen überschreiten. Ergeben die Prüfungen keine, über die gesetzlichen Fehlergrenzen hinausgehenden Abweichungen, so trägt der Auftraggeber (Netznutzer gem. § 47 Abs. 2 GasNZV) die Kosten der Prüfung.

 

Anbei erhalten Sie eine Aufstellung der möglichen Kosten/Gebühren für die Prüfung von Messgeräten im Bereich Gas. Die Gebühren der Prüfung durch eine staatlich anerkannte Stelle können Sie im Detail der Eich- und Beglaubigungskostenverordnung zu entnehmen.

Zählerprüfung durch staatlich anerkannte Prüfstelle

Gas – Zählergröße
(Basis)
Zählerprüfung inkl. Zählerwechsel und Versandkosten
G 4 und G 6 Netto: 152,67 €

Brutto: 181,68 €
ab G 10 nach Aufwand

Zusätzlich zu den oben genannten Netto-Kosten/Gebühren entstehen ggf. zusätzliche Gebühren für die Prüfung von Zusatzeinrichtungen des Messgerätes.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH

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