Vertragliche Grundlagen für Anschlussnutzer

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 29.08.2016 hat Ihr Stromlieferant die Wahl, ob er die Abrechnung der Messentgelte für moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme wie bisher für die konventionelle Technik im Rahmen der Stromlieferung für Sie mit übernimmt.

 

Wenn wir eine Mitteilung erhalten, dass Ihr Lieferant von der bisherigen Verfahrensweise Abstand nimmt, müssen wir Ihnen dieses Entgelt für Ihren Stromzähler direkt in Rechnung stellen. In diesem Fall kommt zwischen Ihnen und uns automatisch mit Stromentnahme über Ihren Zähler ein Vertrag zustande.

 

Den betreffenden Vertrag nebst zugehörigem Preisblatt finden Sie hier:

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